Im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners kommt es allein auf das materielle Recht an. Die Leistungsfähigkeit kann grundsätzlich durch Verbindlichkeiten
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Martin Becker | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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