Eine Flugreise während der Corona-Pandemie (hier: nach Nicaragua) ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind i.S. des § 1687 I S. 1 BGB.
In Anbetracht der Gefahren, die sich bei einer gemeinsamen Flugreise mit anderen infizierten Personen ergeben könnten, ergeben sich - auch im Hinblick auf die medizinische Versorgung - bei einer Reise nach Nicaragua für das Kind größere Gefahren, als wenn das Kind in Deutschland bleiben würde.
In Anbetracht der Gefahren, die sich bei einer gemeinsamen Flugreise mit anderen infizierten Personen ergeben könnten, ergeben sich - auch im Hinblick auf die medizinische Versorgung - bei einer Reise nach Nicaragua für das Kind größere Gefahren, als wenn das Kind in Deutschland bleiben würde.
OLG Frankfurt, 13.03.2020 - Az: 7 UF 17/20
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.


