Eine Flugreise während der Corona-Pandemie (hier: nach Nicaragua) ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind i.S. des § 1687 I S. 1 BGB.
In Anbetracht der Gefahren, die sich bei einer gemeinsamen Flugreise mit anderen infizierten Personen ergeben könnten, ergeben sich - auch im Hinblick auf die medizinische Versorgung - bei einer Reise nach Nicaragua für das Kind größere Gefahren, als wenn das Kind in Deutschland bleiben würde.
In Anbetracht der Gefahren, die sich bei einer gemeinsamen Flugreise mit anderen infizierten Personen ergeben könnten, ergeben sich - auch im Hinblick auf die medizinische Versorgung - bei einer Reise nach Nicaragua für das Kind größere Gefahren, als wenn das Kind in Deutschland bleiben würde.
OLG Frankfurt, 13.03.2020 - Az: 7 UF 17/20
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