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Coronapandemie: Aussetzung eines auf die erstmalige Einrichtung eines Wechselmodells ausgerichteten Umgangsverfahrens

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall fand der Umgang mit dem Kind statt, eine Beratung der Eltern war gerade ohne Ergebnis beendet wurde.

In diesem Fall kann eine Aussetzung des auf die erstmalige Einrichtung eines Wechselmodells ausgerichteten Umgangsverfahrens auf unbestimmte Zeit in Betracht kommen, wenn aufgrund der Maßnahmen der Landesregierung zur Verhinderung der raschen Verbreitung des Corona-Virus die vorgeschriebenen persönlichen Anhörungen des Kindes und der Eltern sowie die Erörterung mit den Verfahrensbeteiligten in einem frühen Termin nicht angezeigt ist.


AG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - Az: 456 F 5080/20 UG


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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