Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.912 Anfragen

Gründe für Änderung der Wechselmodellregelung

Familienrecht Lesezeit: ca. 12 Minuten

Eine von den Eltern seit der Geburt des Kindes im Jahr 2015 kontinuierlich praktizierte Umgangsregelung im Wechselmodell, über die sie später auch eine entsprechende, gerichtlich gebilligte Elternvereinbarung zum Umgang abgeschlossen haben, kann, wenn sich ein Elternteil von der Vereinbarung lösen will und eine neue Regelung des Umgangs im „Lebensmittelpunkt-Modell“ anstrebt, nur abgeändert werden, wenn hierfür triftige, das Kindeswohl nachhaltig berührende Gründe im Sinn von § 1696 Abs. 1 BGB vorliegen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Mit der von beiden Eltern am 11. Oktober 2016 abgeschlossenen, gerichtlich gebilligten und durch die Zusatzvereinbarung vom 18. April 2018 in Bezug auf die Wochenendregelung ergänzten Vereinbarung liegt eine gerichtliche Regelung zum Umgangsrecht vor, die nach dem Gesetz nur dann abgeändert werden darf, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist.

Das gilt, wie der Bundesgerichtshof klargestellt hat (vgl. BGH, 01.02.2017 - Az: XII ZB 601/15) insbesondere auch dann, wenn von einem Elternteil die Erweiterung einer bestehenden Umgangsregelung hin zu einem paritätischen Wechselmodell begehrt wird. Für den hier vorliegenden, umgekehrten Fall, dass ein Elternteil sich von einem bestehenden Wechselmodell lösen und eine lediglich erweiterte Umgangsregelung im „Lebensmittelpunkt-Modell“ anstrebt kann nichts anderes gelten.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


KG, 11.09.2018 - Az: 13 UF 74/18

ECLI:DE:KG:2018:0913.13UF74.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant