Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.045 Anfragen

Elternkonflikt führt nicht immer zur Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch bei einem Konflikt der Eltern entspricht die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Übertragung auf einen Elternteil nicht zwangsläufig dem Kindeswohl.

Bestehen wie im vorliegenden Fall hinsichtlich der Taufe des Kindes Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern, so erfordert dies nicht die Übertragung der elterlichen Sorge. Die Vornahme der Taufe stellt eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung dar, für die die Mutter ggf. eine gerichtliche Entscheidung nach § 1628 BGB beantragen kann.


OLG Karlsruhe, 28.03.2019 - Az: 20 UF 20/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant