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Schadensersatz bei pflichtwidrigem Verhalten eines Rechtsanwalts

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Zurechnungszusammenhang zwischen einer anwaltlichen Pflichtverletzung (hier: Anwaltlicher Beratungsfehler im Versorgungsausgleichsverfahren) und dem bei dem Mandanten eingetretenen Schaden entfällt nicht bereits durch die naheliegende Möglichkeit, den Schaden in einem Rechtsmittelverfahren beseitigen zu können.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsteht der Schaden dann, wenn sich die Vermögenslage des Betroffenen durch die Pflichtverletzung des Beraters im Vergleich zu seinem früheren Vermögensstand objektiv verschlechtert hat.

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Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...

Antje , Karlsruhe

Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...

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