Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.129 Anfragen

Umgang mit den in der Ehewohnung verbliebenen Möbeln des Ehegatten

Familienrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob der in der Ehewohnung verbleibende Ehegatte die Möbel des ausgezogenen Ehegatten eigenmächtig einlagern darf und die Lagerkosten vom ausziehenden Ehegatten verlangen darf.

Das Gericht entschied, dass ein Anspruch auf Ersatz der Lagerkosten in diesem Fall nicht besteht, wenn ohne vorherige Erwirkung eines familiengerichtlichen Beschlusses in einem Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen gem. §§ 200 ff. FamFG, durch den der ausgezogene Ehepartner zur Räumung seiner Möbel verpflichtet wird, die Möbel aus der Wohnung entfernt und einlagert wurden.

Zwar ist eine Haushaltssache gem. § 200 Abs. 2 Nr. 1 FamFG nur durchzuführen, wenn eine Herausgabe der Sache an den Eigentümer begehrt wird oder der Nichteigentümer während des Getrenntlebens die Sache zum Gebrauch zugewiesen bekommen möchte. Vorliegend ist jedoch unstreitig, dass die eingelagerten Gegenstände dem ausgezogenen Ehepartner gehören und der in der Ehewohnung verbliebene Ehegatte deren Abholung und damit Herausgabe angeboten hat. Der Entscheidung des Gerichts gem. § 200 Abs. 2 Nr. 1 FamFG bedarf es nur, wenn sich die Ehegatten nicht einigen können. Hinsichtlich der Verteilung der Haushaltsgegenstände gab es zwischen den Beteiligten keinen Streit. Streitig war nur, ob die Möbel in der Wohnung belassen werden konnten bzw. ob der ausgezogene Ehepartner für deren Einlagerungskosten haftet. Dies ist jedoch von dem Regelungsumfang der §§ 1361 a BGB, 200 Abs. 2 Nr. 1 FamFG nicht umfasst.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant