Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.287 Anfragen

Umgang mit den in der Ehewohnung verbliebenen Möbeln des Ehegatten

Familienrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob der in der Ehewohnung verbleibende Ehegatte die Möbel des ausgezogenen Ehegatten eigenmächtig einlagern darf und die Lagerkosten vom ausziehenden Ehegatten verlangen darf.

Das Gericht entschied, dass ein Anspruch auf Ersatz der Lagerkosten in diesem Fall nicht besteht, wenn ohne vorherige Erwirkung eines familiengerichtlichen Beschlusses in einem Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen gem. §§ 200 ff. FamFG, durch den der ausgezogene Ehepartner zur Räumung seiner Möbel verpflichtet wird, die Möbel aus der Wohnung entfernt und einlagert wurden.

Zwar ist eine Haushaltssache gem. § 200 Abs. 2 Nr. 1 FamFG nur durchzuführen, wenn eine Herausgabe der Sache an den Eigentümer begehrt wird oder der Nichteigentümer während des Getrenntlebens die Sache zum Gebrauch zugewiesen bekommen möchte. Vorliegend ist jedoch unstreitig, dass die eingelagerten Gegenstände dem ausgezogenen Ehepartner gehören und der in der Ehewohnung verbliebene Ehegatte deren Abholung und damit Herausgabe angeboten hat. Der Entscheidung des Gerichts gem. § 200 Abs. 2 Nr. 1 FamFG bedarf es nur, wenn sich die Ehegatten nicht einigen können. Hinsichtlich der Verteilung der Haushaltsgegenstände gab es zwischen den Beteiligten keinen Streit. Streitig war nur, ob die Möbel in der Wohnung belassen werden konnten bzw. ob der ausgezogene Ehepartner für deren Einlagerungskosten haftet. Dies ist jedoch von dem Regelungsumfang der §§ 1361 a BGB, 200 Abs. 2 Nr. 1 FamFG nicht umfasst.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.287 Beratungsanfragen

Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!

Efstathios Lekkas , Berlin

Frage war nach Kindesunterhalt. Diese spezielle Frage meinerseits wurde ausreichend und schnell beantwortet. Preis-Leistung war sehr gut.

Verifizierter Mandant