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Mittellosigkeit bei Erbansprüchen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch wenn der Erbteil des Betroffenen der Testamentsvollstreckung unterliegt, besteht keine Mittellosigkeit iSv § 1836d Nr. 1 BGB, weil dem Betroffenen ein durchsetzbarer Anspruch aus § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB auf Freigabe der zu entrichtenden Aufwandsentschädigung (§ 1835a BGB) aus dem gem. § 90 SGB XII einzusetzenden Nachlass zusteht.

Testamentarische Anordnungen des Erblassers über die Verwendung des Nachlasses schließen dessen Einsatz zur Deckung der Aufwandsentschädigung des Betreuers grds. nicht aus.


LG Düsseldorf, 12.03.2018 - Az: 25 T 99/18

ECLI:DE:LGD:2018:0312.25T99.18.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Thomas Heinrichs, Bräunlingen