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Schmerzensgeld bei Androhung der Tötung und anschließendem Todesschuss

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht ein Schmerzensgeldanspruch, wenn eine Person langjährigen Todesdrohungen ausgesetzt, schließlich erschossen wird und einige Tage später verstirbt. Dieser Schmerzensgeldanspruch geht auf den Erben über.

Bei der Höhe des Schmerzensgeldes ist vor allem die anhaltende, nervliche Belastung durch die Todesängste zu berücksichtigen.


OLG Koblenz, 18.06.1998 - Az: 5 U 1554/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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