Schließen die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam einen langjährigen Mietvertrag ab und zerbricht die Partnerschaft vor dem Einzug, so kann der Partner, der die Wohnung trotzdem - allein - bezieht, vom anderen jedenfalls dann keine Beteiligung an den Mietkosten verlangen, wenn er sich nicht trotz entsprechender Möglichkeit nicht um die Auflösung des Mietvertrags bemüht hat.
LG Koblenz, 15.06.2000 - Az: 14 S 263/99
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.