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Scheidungskosten - Was kostet eine Scheidung?

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Kosten einer Scheidung setzen sich im wesentlichen aus Anwaltsgebühren und Gerichtskosten zusammen, wobei erstere den Hauptteil ausmachen. Sowohl Anwalts- als auch Gerichtsgebühren orientieren sich nach Gebührentabellen am Streitwert.

Dieser wiederum hängt unter anderem davon ab, wie viele Streitgegenstände in das gerichtliche Verfahren eingebracht werden oder Gegenstand einer anwaltlichen Beratung sind. Beim Bestreben, die Kosten einer Scheidung niedrig zu halten, ist es deshalb wichtig, dass über möglichst wenige Gegenstände vor Gericht und unter Beteiligung von Anwälten gestritten werden muss.

Selbstverständlich lässt sich nicht alles einvernehmlich regeln und bei rechtlich schwierigen Sachverhalten wäre es leichtsinnig, auf anwaltlichen Rat oder die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu verzichten - auch da, wo es an sich möglich wäre.

Dennoch ist oft zu beobachten, dass scheidungswillige Ehegatten sich von vorne herein gar nicht um eine kostengünstige einverständliche Lösung ihrer Probleme bemühen.

Wenn Forderungen aus dem Bereich des Unterhalts und des Güterrechts eingeklagt werden, sollten die geltend gemachten Ansprüche in jedem Fall realistisch beziffert werden, da bei einer teilweisen Klagabweisung der Kläger den entsprechenden Anteil der Kosten tragen muss!

Was eine Scheidung im konkreten Einzelfall in etwa kostet, kann über unseren Scheidungskostenrechner ermittelt werden.
Stand: (letzte Änderung: 21.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Die Kosten bestehen im Wesentlichen aus Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Beide berechnen sich anhand gesetzlicher Gebührentabellen, die sich nach dem jeweiligen Streitwert richten.
Der Streitwert bestimmt die Höhe der Gebühren. Er hängt maßgeblich davon ab, wie viele Streitgegenstände (z. B. Unterhalt, Güterrecht) gerichtlich geklärt werden müssen. Je weniger Punkte strittig sind, desto geringer fallen die Kosten aus.
Bei einer teilweisen Klagabweisung trägt der Kläger die Kosten für den entsprechenden Anteil. Überzogene Forderungen bei Unterhalts- oder güterrechtlichen Ansprüchen erhöhen daher das eigene Kostenrisiko unnötig.
Obwohl es in manchen Konstellationen möglich wäre, ist bei rechtlich schwierigen Sachverhalten dringend zu anwaltlichem Rat zu raten. Eine einvernehmliche Lösung ist jedoch häufig der kostengünstigste Weg.
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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