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Dreimonatseinrede beim Erbrecht

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

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Muss ein Erbe die Schulden des Erblassers bezahlen?

Ein Erbe erhält nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch die Nachlassverbindlichkeiten. Sind die Schulden zu hoch, kann es angebracht sein, die Erbschaft auszuschlagen.

Doch was passiert, wenn das Erbe bereits angenommen wurde und sich erst im späteren Verlauf herausstellt, dass zahlreiche Verbindlichkeiten bestanden?

Da es dem Erben ermöglicht werden soll, sich einen Überblick über den Nachlass und etwaige Verbindlichkeiten zu verschaffen, wurde dem Erben in § 2014 BGB eine Schonfrist eingeräumt und so die Haftungsrisiken des Erben eingeschränkt. Schließlich haftet der Erbe nicht nur mit dem Nachlass, sondern mit seinem ganzen Vermögen.

Dreimonatseinrede

Innerhalb der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft ist der Erbe berechtigt, die Zahlung von Nachlassverbindlichkeiten zu verweigern.

Er kann den Nachlass sichten und dann darüber entscheiden, ob und wie die Haftung als Erbe beschränken will.

Um die Schonfrist zu aktivieren, muss die Dreimonatseinrede schriftlich eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit Annahme des Erbes oder Ablauf der Ausschlagungsfrist und ist für jeden Miterben gesondert zu berechnen.

In einem Gerichtsverfahren kann während der Dauer der Einrede die Beschränkung der Erbenhaftung nach § 780 ZPO geltend gemacht werden.

Vollstreckungsaktivitäten von Gläubigern kann mit einer Vollstreckungsabwehrklage begegnet werden, sodass die Zwangsvollstreckung der Gläubiger auf sichernde Maßnahmen beschränkt wird.

Dreimonatseinrede schützt nicht vor Verzug!

Auch wenn die Dreimonatseinrede vor der Zahlungspflicht schützt, können Gläubiger den Erben dennoch verzugsbegründend mahnen, sodass die resultierenden Kosten wären.

Wenn die Schulden zu hoch sind

Ergibt die Sichtung des Nachlasses, dass die Schulden überwiegen und will der Erbe daher seine Haftung beschränken, so kann dies durch Nachlassverwaltung erfolgen. Der Nachlassverwalter kann ggf. ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen.
Stand: 01.06.2022 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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