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AnwaltOnline - Familienrecht April 2026

Familienrecht

AnwaltOnline - Familienrecht April 2026

ISSN: 1511-8983

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Interessante Urteile

Familiengericht ist für Pfändungsschäden bei Unterhalt zuständig

Schadensersatzansprüche wegen der Vollstreckung verjährter Unterhaltsforderungen fallen in die Zuständigkeit der Familiengerichte, wenn der Anspruch aus dem unterhaltsrechtlichen Verhältnis herrührt. Entscheidend ist nicht die rechtliche Einordnung als Schadensersatz-, Bereicherungs- oder Befreiungsanspruch, …


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Schutz des Vermögensstamms von Selbstständigen beim Kindesunterhalt

Beim Kindesunterhalt besteht zwar eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, die auch die Aufnahme einer Nebentätigkeit bis zur gesetzlichen Höchstarbeitszeit umfassen kann. Jedoch bleibt dem Unterhaltspflichtigen sein Vermögen geschützt, soweit es für die Altersvorsorge erforderlich ist - insbesondere dann, wenn es aus …


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Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang

Bei erweitertem Umgang mit bis zu etwa 45 % Betreuungsanteil bleibt der hauptbetreuende Elternteil von der Barunterhaltspflicht befreit. Der Barunterhalt bemisst sich allein nach dem Einkommen des nicht hauptbetreuenden Elternteils, dessen Mitbetreuung jedoch durch Herabgruppierung in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt wird …


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Auskunftspflicht im Unterhaltsrecht: Glaubhaftmachung einer wesentlichen Einkommenssteigerung reicht aus!

Wird glaubhaft gemacht, dass der Unterhaltspflichtige wesentlich höhere Einkünfte erzielt als zum Zeitpunkt der letzten Auskunft, kann vor Ablauf der gesetzlichen Zweijahresfrist des § 1605 Abs. 2 BGB erneut Auskunft verlangt werden. Eine atypische Einkommensentwicklung - etwa durch Unternehmensgründungen …


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Weitere Urteile zum Familienrecht

… finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

Das Thema des Monats

Scheidung und Eigenheim: Was gilt bei Immobilien im Zugewinnausgleich?

Das eigene Haus ist für viele Ehepaare der mit Abstand wertvollste Vermögensgegenstand. Scheitert die Ehe, kommt es um die Immobilie schnell im Rahmen der finanziellen Auseinandersetzung zum Streit. Leben die Eheleute – wie im Regelfall – im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, hat das Eigenheim erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung des Zugewinnausgleichs.

Die Immobilie in der Zugewinnbilanz

In der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Ehegatten während der Ehe getrennt. Erst bei Beendigung des Güterstands (meist durch Scheidung) wird der während der Ehe erwirtschaftete Zuwachs ausgeglichen. Güterrechtlich erhöht ein während der Ehe erworbenes Eigenheim das Endvermögen des oder der Eigentümer, sodass es sich auf den Zugewinn und damit einen etwaigen Zugewinnausgleich auswirkt.

Dabei ist entscheidend, wie die Immobilie erworben wurde. Wenn der Eigentümer das Eigenheim beziehungsweise einen Eigentumsanteil daran als Erbschaft oder Schenkung erhalten hat, wird der Wert gemäß § 1374 Abs. 2 BGB auch dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Dies führt dazu, dass lediglich ein inflationsbereinigter Wertzuwachs während der Ehezeit den auszugleichenden Zugewinn erhöht. Dieser sogenannte privilegierte Erwerb schützt die Substanz des Vermögens, das „von außen“ in die Ehe gelangt ist.

Bei dieser Betrachtung spielt es zunächst grundsätzlich keine Rolle, aus wessen Mitteln ein während der Ehe käuflich erworbenes Eigenheim bezahlt worden ist. Bei der Ermittlung des Zugewinnausgleichs werden die gegenseitigen Beiträge, welche die Ehegatten während der Ehe zum Vermögenserwerb geleistet haben, nicht direkt gegeneinander aufgerechnet, sondern fließen in die jeweilige Gesamtberechnung von Anfangs- und Endvermögen ein.

Was gilt bei Schenkung unter Ehegatten?

Ein häufiges Missverständnis betrifft Vermögensverschiebungen direkt zwischen den Ehepartnern. Wenn ein Ehegatte dem anderen während der Ehe einen Miteigentumsanteil an dem zuvor in seinem Alleineigentum stehenden Eigenheim zuwendet, so handelt es sich dabei um eine sogenannte unbenannte Zuwendung (oder ehebedingte Zuwendung). Diese wird im Zugewinnausgleich nach komplexen Regeln berücksichtigt, unterscheidet sich jedoch signifikant von Schenkungen Dritter. …


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Erik, Oranienburg