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AnwaltOnline - Familienrecht September 2023

Familienrecht

AnwaltOnline - Familienrecht September 2023

ISSN: 1511-8983

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Interessante Urteile

Wohnungsverweisung und Kontaktverbot: Was wird aus den persönlichen Gegenständen?

Nach einer Verweisung aus der Ehewohnung wegen Gewalttaten, besteht ein Anspruch auf Abholung der persönlichen Gegenstände.

Hierzu muss (unverzüglich) sichergestellt werden, dass dem Verwiesenen auf seine Bitte hin die Abholung in der Ehewohnung befindlicher persönlicher Gegenstände nach vorheriger ...


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Auskunftsanspruch einer Mutter gegenüber einer Ergänzungspflegerin

In entsprechender Anwendung des § 1686 BGB kann ein Elternteil, soweit es dem Wohl des Kindes nicht widerspricht, auch von einer Ergänzungspflegerin Auskunft verlangen, wenn es keine andere zumutbare Möglichkeit hat, sich über die Entwicklung und die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu unterrichten. ...


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Kindesunterhalt bei Mangelverteilung

Dem für die nicht in seinem Haushalt lebenden Kinder barunterhaltspflichtigen Elternteil ist es im Rahmen der für diese Kinder vorzunehmenden Mangelverteilung nach Treu und Glauben versagt, sich für in der Vergangenheit liegende Unterhaltszeiträume auf die Ausfallhaftung für ein weiteres in seinem Haushalt ...


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Kindergeld im Rahmen der Erstausbildung: Freiwilligendienst ist keine Berufsausbildung

Bei der Erstausbildung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG muss sich um einen öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang handeln.

Hierzu führte das Gericht aus:

Ein Kind wird für Zwecke des Kindergeldes über das 18. Lebensjahr hinaus nach den §§ 62 Abs. 1, 63 Abs. 1, 32 Abs. 4 EStG nur dann berücksichtigt, wenn einer der in § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG genannten Tatbestände vorliegt. ...


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Weitere Urteile zum Familienrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

Unterhaltsberechnung - ab € 79,95 incl. MwSt.

Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.

Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.

Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:

Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!

Unterhalt anwaltlich berechnen lassen - auf Wunsch auch mit anschließender telefonischer Besprechung

Das Thema des Monats

Unterhaltsstreit: Kann der Auskunftsanspruch gerichtlich durchgesetzt werden?

Damit die erforderlichen Informationen über die unterhalsrechtliche relevante Finanzlage des Unterhaltspflichtigen erlangt werden können, steht dem Unterhaltsberechtigten ein Auskunftsanspruch zu.

Anspruchsgrundlage ist bei Verwandten, die einander unterhaltspflichtig sind, § 1605 BGB, bei geschiedenen Eheleuten § 1580 BGB und bei getrennt lebenden Eheleuten § 1361 Abs. 4 BGB.

Darüber hinaus ist ein wirksames Auskunftsverlangen dann relevant, wenn es um die Durchsetzung von Unterhaltsrückständen geht.

Wann besteht ein Auskunftsanspruch?

Der Anspruch steht sowohl dem Unterhaltsberechtigten als auch dem Unterhaltspflichtigen zu. Insoweit sind die Parteien einander zur Auskunft verpflichtet und können auch kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Der Unterhaltsschuldner kann seine Auskunftspflicht auch nicht dadurch umgehen, dass er sich für unbeschränkt leistungsfähig erklärt (BGH, 16.09.2020 - Az: XII ZB 499/19; BGH, 15.11.2017 - Az: XII ZB 503/16).

Der Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist bereits gegeben, wenn die Auskunft für den Unterhaltsanspruch Bedeutung haben kann (BGH, 15.11.2017 - Az: XII ZB 503/16).

Nur dann, wenn von vornherein zweifelsfrei feststeht, dass die begehrte Auskunft den Unterhaltsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt beeinflussen kann, besteht keine Verpflichtung zur Auskunft.

Die unterhaltspflichtigen Eltern eines volljährigen Kindes sind dagegen beide hinsichtlich ihres Einkommens auskunftspflichtig - aber nicht wechselseitig. Zwar sind im Rahmen eines Unterhaltsrechtsverhältnisses auch Eltern untereinander zur Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen verpflichtet, wenn die Auskunft zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer ...


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Scheidung über AnwaltOnline

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Natalie Reil, Landshut