Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.045 Anfragen

Wohnungsverweisung und Kontaktverbot: Was wird aus den persönlichen Gegenständen?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach einer Verweisung aus der Ehewohnung wegen Gewalttaten, besteht ein Anspruch auf Abholung der persönlichen Gegenstände.

Hierzu muss (unverzüglich) sichergestellt werden, dass dem Verwiesenen auf seine Bitte hin die Abholung in der Ehewohnung befindlicher persönlicher Gegenstände nach vorheriger in Kenntnissetzung von der Abholung und durch die Begleitung von Polizeibeamten erfolgen kann.

Die Weigerung der Polizeibeamten und der Verweis der Beamten auf eine Abholung durch Dritte sind rechtswidrig und verletzen den Verwiesenen in seinen Rechten, wenn er nach der Verfügung Anspruch auf eine persönliche Abholung der notwendigen persönlichen Gegenstände hat.

Eine Abholung durch Dritte gewährleistet im Übrigen nicht in gleicher Weise, dass der Verwiesene selbst die nötigen Gegenstände aufsuchen und mitnehmen kann.


OVG Sachsen, 03.12.2022 - Az: 6 B 303/22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung. Ich habe diese ...
Verifizierter Mandant