Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.822 Anfragen

Abfallentsorgung: 300 m Wegstrecke sind nicht unzumutbar!

Mietrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Eine Entfernung vom privaten Grundstück zum Bereitstellungsplatz für Abfälle von knapp 300 Metern ist in der Regel nicht unzumutbar, wenn die Straße, auf dem sich das Grundstück befindet, mit Entsorgungsfahrzeugen nicht befahrbar ist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG sind Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger - nach § 2 Abs. 1 SächsKrWBodSchG der Antragsgegnerin als Kreisfreier Stadt - zu überlassen.

Mit dieser Überlassungspflicht korrespondiert die Entsorgungspflicht des Entsorgungsträgers aus § 20 KrWG, die im Zeitpunkt der Überlassung des Abfalls eintritt und nur für überlassene Abfälle besteht. Wie Abfälle im Einzelnen bereitzustellen sind, regelt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger durch Satzung (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SächsKrWBodSchG, entspricht § 3 Abs. 2 des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz in der im Jahr 2014 geltenden Fassung).

Solche landesrechtlichen Regelungen, die die Überlassungspflichten des § 17 KrWG konkretisieren und in Anknüpfung an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse Anforderungen an Ort, Zeit sowie Art und Weise der Überlassung stellen, sind zulässig.

Dem Entsorgungsträger ist, was die Ausgestaltung des Entsorgungssystems angeht, ein Organisationsermessen eingeräumt, das - in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit - u. a. auch die Entscheidung über Hol- und Bringsysteme einschließt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OVG Sachsen, 26.07.2022 - Az: 4 B 176/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern