Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.426 Anfragen

Abfallentsorgung: 300 m Wegstrecke sind nicht unzumutbar!

Mietrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Eine Entfernung vom privaten Grundstück zum Bereitstellungsplatz für Abfälle von knapp 300 Metern ist in der Regel nicht unzumutbar, wenn die Straße, auf dem sich das Grundstück befindet, mit Entsorgungsfahrzeugen nicht befahrbar ist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG sind Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger - nach § 2 Abs. 1 SächsKrWBodSchG der Antragsgegnerin als Kreisfreier Stadt - zu überlassen.

Mit dieser Überlassungspflicht korrespondiert die Entsorgungspflicht des Entsorgungsträgers aus § 20 KrWG, die im Zeitpunkt der Überlassung des Abfalls eintritt und nur für überlassene Abfälle besteht. Wie Abfälle im Einzelnen bereitzustellen sind, regelt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger durch Satzung (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SächsKrWBodSchG, entspricht § 3 Abs. 2 des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz in der im Jahr 2014 geltenden Fassung).

Solche landesrechtlichen Regelungen, die die Überlassungspflichten des § 17 KrWG konkretisieren und in Anknüpfung an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse Anforderungen an Ort, Zeit sowie Art und Weise der Überlassung stellen, sind zulässig.

Dem Entsorgungsträger ist, was die Ausgestaltung des Entsorgungssystems angeht, ein Organisationsermessen eingeräumt, das - in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit - u. a. auch die Entscheidung über Hol- und Bringsysteme einschließt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant