Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.530 Anfragen

Unterhaltsvorschuss und die Mitwirkungspflicht in One-Night-Stand-Fällen

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Klarheit über den Unterhalt verschafft eine anwaltliche ➠ Unterhaltsberechnung
In sogenannten One-Night-Stand-Fällen gilt für die Mitwirkungspflicht der Kindsmutter gemäß § 1 Abs. 3 UVG Folgendes:

Die Kindsmutter genügt ihrer Mitwirkungspflicht, wenn sie - erstens - glaubhaft macht, die Identität des Vaters nicht zu kennen. Ist der Mutter eine detailliertere Schilderung als die durch sie erfolgte nicht möglich, darf nicht auf die Unglaubhaftigkeit ihrer Angaben und die Verletzung der Mitwirkungspflicht geschlossen werden. Die Mitwirkungspflicht der Kindsmutter umfasst auch nicht, dass aufgrund ihrer Angaben der Kindsvater tatsächlich ermittelt werden kann.

Ist das Vorbringen der Kindsmutter, die Identität des Kindsvaters nicht zu kennen, glaubhaft, setzt die Mitwirkungspflicht - zweitens - voraus, dass die Kindsmutter alles ihr Mögliche und Zumutbare getan hat, um den Kindsvater zu ermitteln. Offensichtlich aussichtslose Ermittlungen muss die Kindsmutter jedoch nicht anstellen.

Da die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss ein Dauerverwaltungsakt ist, erstreckt sich für den Fall einer erfolgreichen Klage auf Verpflichtung zur Gewährung von Unterhaltsvorschuss der Verpflichtungsausspruch - wie auch sonst bei Verpflichtungsklagen - auf den Zeitraum bis zur letzten mündlichen Verhandlung und ist nicht bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids beschränkt.


OVG Sachsen, 24.05.2023 - Az: 5 A 350/22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.530 Beratungsanfragen

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit

Verifizierter Mandant

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!

Verifizierter Mandant