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AnwaltOnline - Familienrecht April 2023

Familienrecht

AnwaltOnline - Familienrecht April 2023

ISSN: 1511-8983

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Interessante Urteile

Annahme einer Alleinerbeneinsetzung der Lebensgefährtin: Rechtliche Würdigung im Rahmen der Testamentauslegung

Bei der – vorliegend in erster Linie gebotenen – Auslegung des Testaments, die der Ermittlung des wirklichen Willens des Erblassers dient, ist zu berücksichtigen, dass der Sprachgebrauch nicht immer so exakt ist oder sein kann, dass der Erklärende mit seinen Worten genau das unmissverständlich wiedergibt, was er zum Ausdruck bringen wollte. Deshalb ordnet ...


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Inobhutnahme eines Neugeborenen

Für die Annahme einer Kindeswohlgefährdung i.S.d. § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII ist unerheblich, welche Ursache die Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes hat und wer sie verursacht hat.

Eine solche Gefahr ist gegeben, wenn die allein sorgeberechtigte Mutter eines wenige Wochen alten Säuglings ...


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Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

Die Erklärung des Widerrufs einer Schenkung wegen groben Undanks bedarf keiner Begründung.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Wortlaut des für die Beurteilung maßgebenden § 531 Abs. 1 BGB sieht eine Mitteilung des Widerrufsgrundes in der Widerrufserklärung nicht vor.

Eine Pflicht zur Begründung der Widerrufserklärung kann auch nicht aus dem Sinn und Zweck des § 531 Abs. 1 BGB sowie der ...


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Gemeinsame elterliche Sorge: Übertragung von Impfentscheidungen auf einen Elternteil

Bei der Frage, welcher Elternteil besser geeignet ist, über die Durchführung von Impfungen des gemeinsamen Kindes zu entscheiden, kann maßgeblich darauf abzustellen sein, dass ein Elternteil Impfungen offen gegenübersteht und seine Haltung an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) orientiert. ...


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Weitere Urteile zum Familienrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

Unterhaltsberechnung - ab € 79,95 incl. MwSt.

Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.

Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.

Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:

Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!

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Das Thema des Monats

Trennung: Voraussetzungen und Folgen

Wenn Eheleute sich scheiden lassen oder die Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft auseinandergehen, hält das Gesetz besondere Bestimmungen bereit, die dieser Situation Rechnung tragen, die beiderseitigen Rechte definieren und eine etwaige gerichtliche Auseinandersetzung damit erleichtern.

Dies ist bei einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau nicht der Fall. Die für die Ehescheidung vorgesehenen Vorschriften können nicht angewendet werden, weil es sich um keine Ehe handelt. Ihre entsprechende, also sinngemäße Anwendung kommt wegen des besonderen Schutzes der Ehe in Art 6 GG nicht in Betracht.

Besonders bei Streitigkeiten über die Auseinandersetzung des gemeinsam erworbenen Vermögens, des Hausrats und der gemeinsamen Wohnung sowie bei der Rückzahlung gemeinsam aufgenommener Kredite treten immer wieder erhebliche rechtliche Schwierigkeiten auf.

Ähnliche Probleme können sich übrigens auch ergeben, wenn die Lebensgemeinschaft durch den Tod eines der Partner endet.

Wie definiert sich eigentlich eine Trennung?

Eine Trennung im familienrechtlichen Sinn erfordert eine Aufhebung der (ehelichen) Lebensgemeinschaft in der Form, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und diese zumindest von einem Partner erkennbar nicht wiederhergestellt werden soll (vgl. § 1567 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Nach einer Trennungsdauer von drei Jahren ist das Scheitern der Gemeinschaft unwiderleglich vermutet (§ 1566 Abs. 2 BGB).

Trennung durch Auszug

Die Trennung der häuslichen Gemeinschaft lässt sich am einfachsten bei Aufgabe der Ehewohnung und dem damit einhergehenden Ende des Zusammenlebens oder aber durch ehebedingten Auszug eines Partners eindeutig erkennen.

Der Umstand, dass sich die Partner gelegentlich begegnen (z.B. im Rahmen von Umgangskontakten), führt nicht dazu, dass das Getrenntleben aufgegeben wird. Ein Gleiches gilt für einen Versöhnungsversuch, wenn dieser scheitert.

Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung

Nicht immer ist eine räumliche Trennung möglich. Dies ist für eine Trennung im familienrechtlichen Sinn aber auch nicht zwingend erforderlich, da auch innerhalb der Wohnung die Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft möglich ist.

Erforderlich hierzu ist die Aufgabe sämtlicher sozialer Kontakte – es ist nicht ausreichend, wenn die Partner lediglich in getrennten Räumen schlafen und nicht mehr gemeinsam Essen. Darüber hinaus darf beispielsweise nicht ...


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Scheidung über AnwaltOnline

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Jens Kotzur, Neuburg
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