AnwaltOnline - Familienrecht Oktober 2022
ISSN: 1511-8983
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Interessante Urteile
Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die gemeinsame elterliche Sorge bei bestehendem Elternkonflikt
Die gemeinsame elterliche Sorge ist nicht anzuordnen, wenn eine schwerwiegende und nachhaltige Störung auf der Kommunikationsebene der Eltern vorliegt, die zudem befürchten lässt, dass den Eltern eine gemeinsame Entscheidungsfindung nicht möglich sein wird und das Kind folglich erheblich belastet würde, würde man die Eltern zwingen, ...
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Erwachsenenadoption: Änderung des Vornamens des Anzunehmenden
Auf Antrag des Annehmenden und mit Einwilligung des Anzunehmenden kann bei der Annahme eines Volljährigen der Vorname des Anzunehmenden geändert werden, wenn dies sittlich gerechtfertigt ist.
Hierzu führte das Gericht aus:
Es ist in der Literatur umstritten, ob im Fall der Annahme eines Volljährigen mit ...
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Versorgungsausgleich und das Ende der Ehezeit
Das Ehezeitende (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) richtet sich bei Einreichung mehrerer Scheidungsanträge nach dem Zeitpunkt desjenigen Scheidungsantrags, der das zur Ehescheidung führende Verfahren eingeleitet hat, wobei maßgebend ist, ob der zweite Scheidungsantrag noch im Rahmen des auf den ersten Antrag anhängig ...
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Verschweigen von Drogenkonsum im Umgangsverfahren
In Sorge- und Umgangssachen entspricht es regelmäßig der Billigkeit gemäß § 81 Abs. 1 FamFG, die Gerichtskosten einschließlich eventueller Auslagen hälftig zu teilen und eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht anzuordnen.
Ein Umgangsverfahren wird von Amts wegen geführt, so dass die Kostenregelung ...
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Weitere Urteile zum Familienrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
Unterhaltsberechnung - ab € 79,95 incl. MwSt.
Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.
Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.
Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:
Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!
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Das Thema des Monats
Was ist Hausrat?
Zum Hausrat gehören alle (beweglichen) Gegenstände, die zur Führung des ehelichen Haushalts und für das Zusammenleben der Ehepartner bestimmt sind.
Dies sind jedoch nicht nur die Gegenstände in der Ehewohnung – unter den Begriff Hausrat können auch ein Wohnwagen u.v.a. gehören.
In diesem Zusammenhang kommt es u.a. auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Ehe an. Eine unterschiedliche Bewertung kann je nach Nutzung durchaus möglich sein. So gehört ein dekoratives Kunstwerk, dass die Wohnung ausschmückt, zum Hausrat. Wäre das Kunstwerk dagegen als Kapitalanlage angeschafft worden, kann nicht von Hausrat ausgegangen werden.
Hausrat ist unabhängig vom Eigentum!
Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um Hausrat handelt, sind die Eigentumsverhältnisse nicht maßgeblich. Sowohl Gegenstände, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum als auch Gegenstände, die nur einem Partner gehören, können Hausrat sein.
Wer den Gegenstand bezahlt oder gekauft hat, ist in diesem Zusammenhang also unerheblich. Für die Bewertung kommt es alleine auf die Zweckbestimmung und Nutzung an.
Kein Ehegate kann jedoch alleine ohne Zustimmung des anderen über Haushaltsgegenstände verfügen und diese beispielsweise verkaufen oder verschenken (vgl. OLG Hamburg, 05.06.2019 – Az: 12 UF 37/19).
Zweckbestimmung und Nutzung sind entscheidend!
Wurde ein Gegenstand für die Familie angeschafft und genutzt, so liegt ein Haushaltsgegenstand vor. Wurde der Gegenstand dagegen für die persönliche Nutzung eines Haushaltsmitglieds erworben oder dient er individuellen oder beruflichen Zwecken (Arbeits-PC, Kinderkleidung, etc.) so liegt kein Hausrat vor.
Hausratsgegenstände sind daher:
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Scheidung über AnwaltOnline
Wir übernehmen die Regelung aller mit der Scheidung verbundenen rechtlichen Fragen.
Unser Tipp: Sofern nur ein Ehepartner den Scheidungsanstrag stellt, lassen sich die Kosten für einen zweiten Anwalt sparen.
Selbstverständlich behandeln wir alle Angaben vertraulich.
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