AnwaltOnline - Familienrecht Januar 2020
ISSN: 1511-8983
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Interessante Urteile
Karrieresprung wird bei Trennungsunterhalt nicht berücksichtigt!
Nach § 1567 Abs. 1 S. 1 BGB leben die Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und (mindestens) ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.
Der Streit der Beteiligten rankt sich vorliegend im Wesentlichen darum, inwieweit die seit der Trennung unstreitig gestiegenen Einkünfte des Ehemannes tatsächlich noch für die ...
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Herabsetzung der Versorgungszusage durch nachehezeitliche Vereinbarung und der Versorgungsausgleich
Ist ein in der Ehezeit erworbenes Versorgungsanrecht im Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich nicht mehr oder nicht mehr vollständig vorhanden, ist diese negative Entwicklung der Versorgungslage grundsätzlich unabhängig von ihren Ursachen oder dem Zeitpunkt ihrer Entstehung zu berücksichtigen ...
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Verfahrensdauer in Umgangssachen - maximale Verfahrensbeschleunigung?
Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG begründet einen Anspruch des Einzelnen auf effektiven Rechtsschutz, der gebietet, strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit zu klären. Ob eine Verfahrensdauer unangemessen lang ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls.
In Umgangssachen ist dabei die Gefahr einer faktischen Präjudizierung durch Zeitablauf besonders zu beachten. ...
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Auskunftspflicht eines Unterhaltsschuldners über Einkünfte aus Gesellschaftsbeteiligungen
Die Auskunft ist nach § 1605 Abs. 1, § 259, § 260 BGB zu erteilen. Sie hat die systematische Zusammenstellung aller erforderlichen Angaben zu umfassen, die notwendig sind, um dem Berechtigten ohne übermäßigen Arbeitsaufwand eine Berechnung seiner Unterhaltsansprüche zu ermöglichen.
Die geforderte systematische Zusammenstellung des Einkommens richtet sich inhaltlich stets nach dem Einzelfall und der Art der Einkünfte. Die Einnahmen und Ausgaben müssen zueinander abgrenzbar aufgestellt werden. ...
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Weitere Urteile zum Familienrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
Unterhaltsberechnung - ab € 79,95 incl. MwSt.
Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.
Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.
Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:
Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!
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Das Thema des Monats
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
Im Gegensatz zur früheren Regelung ist die Vorlage einer Vereinbarung im Termin aber nicht mehr Voraussetzung einer Konventionalscheidung nach einjähriger Trennung der Eheleute. Es ist also grundsätzlich ausreichend, wenn das Familiengericht bzw. den zuständigen Scheidungsanwalt darüber informiert werden, dass eine entsprechende Einigung existiert.
Trennungs- und Scheidungsfolgen – Was ist das?
Mit der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung regeln die Partner, was mit Hausrat, Ehewohnung, Verbindlichkeiten und gemeinsamen Fahrzeug passieren soll. Ebenfalls kann die Frage der Kinderbetreuung und -versorgung geregelt werden. Es werden hier also Fragen, die sich aufgrund der Trennung bzw. Scheidung ergeben geklärt und schriftlich fixiert.
Damit bildet die Vereinbarung auch die Basis für eine reibungslose einverständliche Ehescheidung. Denn nur dann, wenn die Partner sich nicht über einzelne Fragen einigen können, ist eine familiengerichtliche Entscheidung erforderlich.
Gleichzeitig kann damit klar und eindeutig das Trennungsdatum festgelegt werden.
Entscheidender Vorteil einer solchen Vereinbarung ist, dass langwierige und teure spätere Streitigkeiten – sei es im Scheidungsverfahren oder später – vermieden werden können. Denn jeder Streit über eine Scheidungsfolge verursacht eigene Gebührenstreitwerte und damit Anwalts- und Gerichtsgebühren.
Auch für unverheiratete Paare sinnvoll
Auch für unverheiratete Paare ist eine Trennungsfolgenvereinbarung eine sinnvolle Option um sich gegenseitig für den Trennungsfall abzusichern. Insbesondere kann Klarheit über die Handhabe hinsichtlich gemeinsamer Kinder und / oder gemeinsamer Vermögenswerte erzielt werden.
Ist eine Vereinbarung erforderlich?
Weder bei Trennung noch bei Scheidung ist eine vorherige Vereinbarung zwingend erforderlich, ...
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Scheidung über AnwaltOnline
Damit Ihre Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) mit unserer Unterstützung geschieden (bzw. aufgelöst) werden kann, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Sie müssen mindestens ein Jahr getrennt leben; ein deutsches Familiengericht muss zuständig sein - dies ist fast immer der Fall.
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