Enthält eine Widerrufsbelehrung im Rahmen einer Online-Auktion keinen Hinweis darauf, daß der Käufer bei einer Verschlechterung der Ware, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist, Wertersatz zu leisten hat, so ist diese unwirksam, soweit der Verbraucher nicht spätestens bei Vertragsschluß in Textform auf diese Rechtsfolge und die Möglichkeit, sie zu vermeiden (insb. durch Nichtgebrauch) hingewiesen wurde.
LG Berlin, 15.03.2007 - Az: 52 O 88/07 HB
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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