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Privatkauf - keine Unternehmereigenschaft

eBay-Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird bei einer Auktion ein privat erworbener und gebrauchter Artikel angeboten, so betrifft dieses Rechtsgeschäft ausschließlich den privaten Bereich. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer ein Unternehmen betreibt. Ist es dem Käufer wie vorliegend nicht möglich, das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit nachzuweisen, so kann er sich auch nicht auf ein andernfalls bestehendes Widerrufsrecht berufen.


AG Gemünden/Main, 13.01.2004 - Az: 10 C 1212/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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