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Plagiate – Auktionshaus haftet!

eBay-Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bietet ein Internetauktionshaus die Nachbildung urheberrechtlich geschützter Schmuckstücke auf seiner Homepage und in seinem Katalog an, so haftet es selbst wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht. Hier handelt es sich nicht um eine bloße Mitwirkung an der Veräußerung, da das Auktionshaus im eigenen Interesse als Gewerbetreibender auftritt und mit dem Anbieten der Ware selbst gegen die Rechte des Urhebers verstößt.


OLG Frankfurt, 22.03.2005 - Az: 11 U 49/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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