Bei eBay Angeboten wird schnell das Urheberrecht und Markenrecht berührt.
Grundsätzlich sollten nie
Bilder und
Texte anderer Händler übernommen werden. Die nicht-lizenzierte Verwendung stellt eine
Urheberrechtsverletzung dar.
Ein gewerblicher Verkäufer kann wegen Verletzung des Markenrechts, Wettbewerbsrechtsverstößen sowie Urheberrechtsverletzungen abgemahnt werden.
Private Anbieter können sich bei einer Urheberrechtsverletzung wegen Benutzung eines fremden Produktfotos zumindest auf
§ 97a UrhG berufen und könenn damit unter Umständen den „Schaden“ auf € 100,00 Anwaltskosten begrenzen.
Zudem können private Anbieter nicht wegen einer Verletzung des Markenrechts oder des Wettbewerbsrechts abgemahnt werden.
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