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Was enthalten die eBay-AGB

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 12 Minuten

Nachfolgend die wichtigsten Punkte aus den AGB:

1. Anmeldung

Es können sich nur noch Einzelpersonen bei Ebay anmelden, keine Paare oder ganze Familien mehr. Dadurch wird klarer, von wem man etwas gekauft hat und wer die Ware liefern muss. Im Falle eines Rechtsstreits ist damit der Prozessgegner eindeutig feststellbar.

2. Nutzerdaten

Jedes Mitglied ist verpflichtet seine Daten auf dem neuesten Stand zu halten. So genügte es früher, dem Auktionshaus im Falle eines Umzugs die neue Adresse mitzuteilen. Jetzt muss jedes Mitglied die Daten in seinem Mitgliedskonto selbst ändern.

Wer seine Daten nicht korrekt und vollständig eingegeben hat, muss damit rechnen, nach zwölf Monaten als Ebay-Mitglied gelöscht zu werden. Ebay will somit seinen Datenbestand aktuell halten.

3. Strafen

Ebay hat jetzt mehr Strafen zur Auswahl. Früher konnte das Auktionshaus Mitglieder nur sperren. Jetzt kann Ebay Angebote löschen, Mitglieder verwarnen, die Nutzung von Marktplätzen beschränken und Mitglieder vorläufig oder endgültig sperren. Allerdings wurden einige dieser Maßnahmen auch schon vorher angewandt, ohne dass sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen standen. Kunden haben dadurch mehr Rechtssicherheit. Wer einmal gesperrt wurde, kann kein neues Konto mehr eröffnen.

4. Gebühren

Ebay-Rechnung müssen innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden. Dies entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Damit ist die alte Regelung mit einer Frist von zwei Wochen überholt.

5. Arzneimittel

Apotheker, die eine Versand-Erlaubnis der Behörden besitzen, dürfen Angebote für rezeptfreie Medikamente ins Netz stellen. Bislang standen Arzneimittel bei Ebay auf der Liste der verbotenen Handelsgüter.

6. Löschen von Angeboten

Ebay kann Angebote löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass diese gegen geltendes Recht oder die Ebay-Grundsätze verstoßen. Der Verstoß muss also noch nicht bewiesen sein.

7. Verkauf

Falls die Vertragsabwicklung zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden nicht gelingt oder der Anbieter weitere identische Artikel verkaufen möchte, kann er unterlegenen Bietern ein neues Angebot im Sofort-Kaufen-Format machen (Angebot an unterlegene Bieter). Gut für den Verkäufer ist, dass Ebay ihn mit weiteren Interessenten in Kontakt bringt. Nachteil für den Verkäufer sind allerdings höhere Gebühren.

8. Festpreis

Über den Kauf bei Sofort-Kauf-Angeboten sollen Käufer und Verkäufer verhandeln können. Früher konnte sich der Verkäufer die Provision sparen, wenn er dem Anbieter per E-Mail ein niedrigeres Kaufangebot zusandte. Wenn jetzt über ein Festpreis-Angebot verhandelt wird, kommt der Vertrag über Ebay zustande und es fallen Gebühren an.

Ein Überblick über die AGB

§ 1 Marktplatz

beschreibt die Funktion als Plattform für Vertrieb, Angebot und Erwerb von Waren und Dienstleistungen aller Art.

§ 2 Anmeldung

regelt den Erwerb der Mitgliedschaft bei eBay. Dabei wird Minderjährigen die Anmeldung untersagt. Inhaber eines Mitgliedskontos können nur Einzelpersonen werden. Juristischen Personen müssen durch eine vertretungsberechtigte natürliche Person angemeldet werden. Diese muss auch namentlich genannt werden und wird zu mehr Transparenz bei den Anmeldungen führen. Die angegebenen Daten müssen von den Mitgliedern selbst aktuell gehalten werden.

Außerdem werden Zusammensetzung und Benutzung der Passwörter, z.B. die Verpflichtung zu deren Geheimhaltung, sowie die Nichtübertragbarkeit von Mitgliedskonten bestimmt.

§ 3 Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrages

beschreibt den Inhalt und Umfang der Nutzung, vor allem auch die Auswirkungen technischer Störungen auf die vertraglichen Ansprüche der Mitglieder.

§ 4 Sperrung, Widerruf und Kündigung

gibt eBay ein Bündel von Maßnahmen zur Ahndung von Verstößen gegen Gesetze, Rechte Dritter, die AGB und die eBay-Grundsätze. Ein Verstoß muss dabei nicht bewiesen sein; es genügen vielmehr konkrete Anhaltspunkte. Möglich ist: das Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten, die Verwarnung von Mitgliedern, die Beschränkung der Nutzung des marktplatzes, die vorläufige und die endgültige Sperrung.

Daneben wird die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit durch das Mitglied geregelt.

§ 5 Angebotesgebühren, Zusatzgebühren und Provisionen

regelt Gebühren und Provisionen und verweist insoweit auf die damit gleichfalls zum Vertragsinhalt werdende Preisliste. Ferner finden sich Bestimmungen zum Abrechnungswesen. Verkäufern wird es ausdrücklich verboten, die Gebührenstruktur von eBay zu umgehen.

§ 6 Bewertungssysteme und Vertrauenssymbole

stellt klar, dass es Sache des einzelnen Mitglied ist, sich von der Identität des Geschäftspartners zu überzeugen. Das Bewertungssystem wird erläutert; die Mitglieder werden verpflichtet, nur sachliche und zutreffende Bewertungen abzugeben. Ebay kann Bewertungen löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die Bewertungsgrundsätze nicht eingehalten worden sind; ein Anspruch auf Löschung besteht aber nicht.

Bewertungssymbole oder Garantiezeichen Dritter dürfen nur verendet werden, wenn sie von eBay autorisiert sind.Die Vergabe des Powerseller-Symbol und des Symbols Geprüftes Mitglied werden angesprochen.

§ 7 Verbotene Artikel

stellt eine Liste solcher Artikel auf, die über eBay weder beschrieben noch angeboten werden dürfen. Generell wird auf die Gesetze und die guten Sitten verwiesen.

§ 8 Allgemeine Grundsätze

verpflichtet die Nutzer der Website ganz allgemein auf die Einhaltung der Gesetze und trifft sodann Bestimmungen über die Beschreibung der angebotenen Artikel, die Preisgestaltung und die Informationspflichten der Anbieter.  Ebay verpflichtet sich, bei Abschluss eines Vertrags die zur Kontaktaufnahme der Parteien notwendigen Daten mitzuteilen.

§ 9 Vertragsschluss

legt den rechtlichen Rahmen für den Ablauf von Online-Auktionen sowie Sofortkäufen fest. Ferner wird der Fall geregelt, dass die Vertragsabwicklung zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden nicht gelingt oder dass der Anbieter weitere identische Artikel verkaufen möchte.

§ 10 Grundsätze für die online-Auktionen

stellt weitere Grundsätze für Online-Auktionen auf und will vor allem Manipulationen des Auktionsablaufs verhindern. Dies geschieht durch das Verbot fingierter Gebote, durch die Einschränkung parallel laufender Auktionen über denselben Artikel und das Verbot der Abgabe von Geboten mittels automatisierter "Datenverarbeitungsprozesse" insbesondere sogenannter Sniper-Programme.

§ 11 Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel)

befasst sich mit der Durchführung von Sofortkäufen. Dabei behält eBay sich vor, eine Funktion einzuführen, bei der Anbieter und Interessenten über den Preis verhandeln können.

§ 12 Anzeigenformat

weist auf die Möglichkeit der Anzeigenwerbung hin.

§ 13 Allgemeine Beschreibung eines online-Shops

definiert den Begriff des online-Shops und enthält einen Link zu dessen Voraussetzungen.

§ 14 Grundsätze für online-shops

enthält weitere Bestimmungen für die Errichtung und den Betrieb von online-shops.

§ 15 Verkaufsagent

regelt die Berechtigung zur Zulassung als Verkaufsagent sowie die rechte und Pflichten eines Verkaufsagenten

§ 16 Vertragsübernahme durch Dritte

gibt eBay das Recht, mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. In diesem Fall kann das Mitglied den Vertrag kündigen.

§ 17 Freistellung

enthält die Verpflichtung des Mitglieds, eBay von Ansprüchen anderer Mitglieder oder Dritter, die sich aus der Nutzung der eBay Website oder der Abgabe von Bewertungen ergeben, freizustellen.

§ 18 Systemintegrität und Störung der eBay-Website

sieht vor, dass es dem Mitglied nicht gestattet ist, von eBay generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die eBay-Website einzugreifen. Ferner nimmt eBay für den Inhalt der Website copyright in Anspruch.

§ 19 Haftungsbeschränkung

enthält die gesetzlich zulässigen Haftungseinschränkungen zu Gunsten von eBay. Dabei wird zwischen der Haftung gegenüber Unternehmern und der gegenüber Verbrauchern unterschieden. Im wesentlichen wird die Haftung für Schäden der Mitglieder – außer der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit - damit  auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 20 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand

schreibt für Erklärungen im Rahmen des Nutzungsvertrags Schriftform oder E-mail vor. Erklärungen per Fax werden damit nicht akzeptiert. Deutsches Recht wird für anwendbar erklärt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 21 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel

gibt eBay das Recht, die AGB zu ändern und bestimmt, dass bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen die übrigen weiter gelten sollen.
Stand: 13.02.2019 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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