Im vorliegenden Fall hatte ein Reisebüro eine 5%-ige Rückvergütung des Preises einer Pauschalreise im Rahmen eines Kickback-Zertifikates angeboten. Angeboten wurde dies einem Interessenten, der via eBay für einen Reisegutschein geboten hatte.
Ein Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs sah dieses Vorgehen als wettbewerbswidrig an, da Preisnachlässe oder Rabatte gem. den bestehenden Agenturverträgen zwischen Veranstaltern und Reisebüros ausdrücklich verboten sind.
Das OLG sah indes keinen Wettbewerbsverstoß in diesem Vorgehen, da ein vertragliches Verbot der Rückvergütung von Provisionen an einen Kunden gemäß § 14 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig und damit nichtig ist.
Ein Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs sah dieses Vorgehen als wettbewerbswidrig an, da Preisnachlässe oder Rabatte gem. den bestehenden Agenturverträgen zwischen Veranstaltern und Reisebüros ausdrücklich verboten sind.
Das OLG sah indes keinen Wettbewerbsverstoß in diesem Vorgehen, da ein vertragliches Verbot der Rückvergütung von Provisionen an einen Kunden gemäß § 14 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig und damit nichtig ist.
OLG München, 27.01.2005 - Az: 29 W 1400/04
ECLI:DE:OLGMUEN:2005:0127.29W1400.04.0A
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