Gewerbliche Anbieter - auch eBay-Verkäufer - sind nicht verpflichtet, im Impressum eine Telefonnummer zu veröffentlichen. Es sind lediglich Angaben bereitzuhalten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Anbieter ermöglichen.
Anmerkung AnwaltOnline: Es ist in der Rechtsprechung umstritten, ob die Telefonnummer im Impressum angegeben werden muß. Revision wurde zugelassen.
OLG Hamm, 17.03.2004 - Az: 20 U 222/03
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