Gewerbliche Anbieter - auch eBay-Verkäufer - sind nicht verpflichtet, im Impressum eine Telefonnummer zu veröffentlichen. Es sind lediglich Angaben bereitzuhalten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Anbieter ermöglichen.
Anmerkung AnwaltOnline:
Es ist in der Rechtsprechung umstritten, ob die Telefonnummer im Impressum angegeben werden muß. Revision wurde zugelassen.
Es ist in der Rechtsprechung umstritten, ob die Telefonnummer im Impressum angegeben werden muß. Revision wurde zugelassen.
OLG Hamm, 17.03.2004 - Az: 20 U 222/03
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RA Dr. jur. Rochus Schmitz | Geprüft von: RA Martin Becker
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