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eBay-Verkäufer als Unternehmer
eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein eBay-Verkäufer ist dann als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB und nicht als Verbraucher nach § 13 BGB einzuordnen, wenn er die Internet-Plattform planmäßig und dauerhaft für seine Umsatzgeschäfte nutzt. Für die Qualifikation als Unternehmer kann ausschlaggebend sein, dass der eBay-Verkäufer infolge entsprechender Nutzerbewertungen nach den eBay-Bedingungen als "Powerseller" anzusehen ist.
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