Ein eBay-Verkäufer ist dann als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB und nicht als Verbraucher nach § 13 BGB einzuordnen, wenn er die Internet-Plattform planmäßig und dauerhaft für seine Umsatzgeschäfte nutzt. Für die Qualifikation als Unternehmer kann ausschlaggebend sein, dass der eBay-Verkäufer infolge entsprechender Nutzerbewertungen nach den eBay-Bedingungen als "Powerseller" anzusehen ist.
AG Bad Kissingen, 04.04.2005 - Az: 21 C 185/04
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...