Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 393.392 Anfragen

Widerrufsrecht - ein Monat, nicht vier Wochen!

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Gibt ein eBay-Händler an, das Widerrufsrecht betrage vier Wochen, so kann dies von Wettbewerbern abgemahnt werden.

Das Gesetz verlangt eine Frist von einem Monat, so das ein Unterlassungsanspruch besteht.

Bei der Verletzung von Informationspflichten, die vom Gesetz zum Schutz des Verbrauchers vorgeschrieben werden, wird eine fehlerhafte Belehrung in aller Regel nicht als Bagatellfall im Sinne von § 3 UWG bewertet werden können. Dazu hat der BGH noch unter Geltung alten Rechts in der Entscheidung „Belehrungszusatz“ ausgeführt, dass die Verwendung einer Widerrufserklärung, die nicht dem Deutlichkeitsgebot entspricht, wesentliche Belange der Verbraucher berührt.

Dies gilt auch für die fehlerhafte Angabe von Widerrufsfristen. § 3 UWG stellt u. a. darauf ab, ob eine Wettbewerbshandlung geeignet ist, den Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucher nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.

Bei der fehlerhaften Angabe einer Widerrufsfrist, die im Regelfall kürzer ist als die gesetzlich vorgeschriebene Monatsfrist, besteht ein hoher Grad an Nachahmungsgefahr. Dies birgt jedenfalls die Gefahr in sich – und es kommt nur auf die Geeignetheit einer Handlung zur mehr als nicht nur unwesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs an –, dass die vom Gesetzgeber zum Schutze der Verbraucher vorgeschriebene Frist sich aus der Sicht relevanter Anteile des Verkehrs faktisch auf eine solche von lediglich vier Wochen verkürzen könnte.


OLG Hamburg, 26.03.2007 - Az: 3 W 58/07

ECLI:DE:OLGHH:2007:0326.3W58.07.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.392 Beratungsanfragen

klar, effizient und fair im Preis

Verifizierter Mandant

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...

Verifizierter Mandant