Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.981 Anfragen
Angebote sind verbindlich - kein Widerruf möglich!
eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall wurde eine eBay-Auktion vom Einsteller durch Klicken auf den Button "den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen und das Angebot beenden" vorzeitig beendet. In diesem Fall kommt ein wirksamer Kaufvertrag mit dem Bieter zustande, der im Zeitpunkt des Abbruchs das höchste Gebot abgegeben hat.
Dies gilt auch für den Fall, dass der Einsteller sich verklickt hat und tatsächlich den Button "alle Gebote streichen und das Angebot vorzeitig beenden" anklicken wollte.
Die Anfechtung wegen eines Erklärungsirrtums ist ausgeschlossen, wenn sich der Anfechtungsgegner bereit erklärt, die Erklärung gelten zu lassen, die der Anfechtende ohne seinen Irrtum abgegeben hätte. Das Angebot des Versteigerers ist verbindlich und nicht widerruflich.
LG Berlin, 15.05.2007 - Az: 31 O 270/05
ECLI:DE:LGBE:2007:0515.31O270.05.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!