Mehraufwand für Corona-Hygienemaßnahmen nach einem Verkehrsunfall
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nach einem Verkehrsunfall unterfallen auch Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen mit Schutzmaterial dem Werkstattrisiko und sind ersatzfähig.
Im Rahmen der Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten, deren Angemessenheit das Gericht hier nach „Schwacke“ bewertet, kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem Mietfahrzeug um ein Selbstfahrer-Mietfahrzeug oder einen Werkstattersatzwagen handelte.
AG Aschaffenburg, 09.10.2023 - Az: 123 C 1222/21
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller
Verifizierter Mandant
Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...