Im vorliegenden Fall war es zu einem Auffahrunfall gekommen, weil der Vorausfahrende beim Treten der Kupplung abgerutscht und auf die Bremse gekommen war. Der vorausfahrende Fahrer hatte auf der abschüssigen Straße in den dritten Gang runtergeschaltet und waren hierbei von der Kupplung abgerutscht und auf die Bremse geraten.
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AG Aschaffenburg, 01.02.2012 - Az: 124 C 1802/11
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