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Auffahrunfall wegen Abrutschen von der Kupplung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es zu einem Auffahrunfall gekommen, weil der Vorausfahrende beim Treten der Kupplung abgerutscht und auf die Bremse gekommen war. Der vorausfahrende Fahrer hatte auf der abschüssigen Straße in den dritten Gang runtergeschaltet und waren hierbei von der Kupplung abgerutscht und auf die Bremse geraten.

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AG Aschaffenburg, 01.02.2012 - Az: 124 C 1802/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Jens Kotzur, Neuburg
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