Kostenübernahme für die Behandlung einer Long-Covid-Erkrankung
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Folgen einer Long-Covid-Erkrankung können wertungsmäßig mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung vergleichbar sein.
In Bezug auf Long-Covid-Erkrankungen hat zumindest eine Studie aus dem Dezember 2022 eine hohe krankheitsassoziierte Mortalitätsrate ergeben. Dadurch, dass es sich um eine bislang wenig erforschte Erkrankung handelt, die erst als Folgeerscheinung der Coronapandemie aufgetreten ist, können an die Studienlage jedenfalls im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes keine überspannten Anforderungen gestellt werden.
SG Landshut, 19.06.2023 - Az: S 10 KR 150/23 ER
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ARD Panorama
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...