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Hotelstornierung wegen Sorge um die Einhaltung der Corona-Regeln

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 11 Minuten

Die Beklagte betreibt unter ihrem Namen als Einzelkauffrau das Familienhotel F in T. Der Kläger buchte am 3.12.2021 für sich und seine Familie ein Drei- Raum-Appartement zum Tarif „All-Inclusive-Premium“ zum Preis von 2.120,00 € für die Zeit vom 3.1.2022 bis 7.1.2022. Nach den Vertragsbedingungen sollte bei einer Stornierung der Buchung im Zeitraum von 30 bis 3 Tagen vor Reiseantritt ein Stornoentgelt von 50 % des Gesamtpreises zu zahlen sein.

Am 23.12.2021 erhielt der Kläger per E-Mail ein Rundschreiben des Hotels. Neben Bildern aus dem Hotel und guten Wünschen für Weihnachten und das neue Jahr enthielt das Rundschreiben unter der Überschrift „... ein persönliches Statement“ folgenden Text:

„Die Gesundheit unserer großen und kleinen Gäste und Mitarbeitenden liegt uns sehr am Herzen!

Gerade vorgestern wurde die Umsetzung unseres Hygienekonzeptes vor Ort erneut ohne Beanstandung bei einem spontanen Besuch der Behörde abgenommen.

Was mich jedoch sehr besorgt:

Wir werden seit Wochen per Verordnung dazu gedrängt, Menschen auszugrenzen; denn es gelte 2G für Privatreisende und 3G bei Geschäftsreisen. Das fällt uns schwer. Und wir haben gleichzeitig Verständnis für Menschen, die sich die Injektionen aus unterschiedlichen Gründen nicht verabreichen lassen wollen. Wir haben festgestellt, dass dieses Verständnis von vielen Menschen und Medien gerade als herzlos angesehen wird. Dabei geht es genau um Herzlichkeit, Menschlichkeit, Nächstenliebe (egal welchen Impfstatus der Nächste hat).

Verfallen wir nicht in den Fehler, bei jedem Andersmeinenden entweder an seinem Verstand oder an seinem guten Willen zu zweifeln. Otto von Bismarck

Ich wünsche mir zu Weihnachten, dass wir alle als Menschen wieder näher zusammenrücken und uns gegenseitig achten. Ich hoffe, das ist nicht zuviel verlangt für das Christkind.

E U“

Sofort nach Erhalt des Rundschreibens schickte der Kläger eine E-Mail an das Hotel und stornierte die Buchung. Er begründete dies damit, dass er nach dem Rundschreiben und einer Recherche im Internet befürchte, dass in dem Hotel die Corona-Regeln nicht eingehalten würden und er Angst um die Gesundheit seiner Kinder habe.

Der Kläger ist der Ansicht insbesondere aufgrund der weiteren Berichterstattung in den Medien und den Verlautbarungen der Beklagten ein außerordentliches Kündigungsrecht zu haben.


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