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Grünstreifen als Seitenstreifen betrachten?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein Kraftfahrer sein Auto neben der Fahrbahn auf einer teilweise geschotterten, teilweise mit Rasen begrünten Fläche geparkt. Am fraglichen Ort galt absolutes Halteverbot - auch auf dem Seitenstreifen. Das Gericht musste nun entscheiden, ob das Fahrzeug auf dem Seitenstreifen geparkt war oder nicht. Hierzu führte das Gericht aus, dass es sich bei dem Begriff Seitenstreifen "um ein zusammengesetztes Substantiv, bestehend aus den Wortstämmen 'Streifen' und 'Seiten'" handelt. Der Begriff Streifen taucht mehrfach im Verkehrsrecht auf (Fahrstreifen, Sperrstreifen, Parkstreifen und Zebrastreifen). Hieraus ergibt sich, dass

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AG Schmallenberg, 15.07.2011 - Az: 6 Owi 2/11 (B)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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