Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.979 Anfragen

Beschränkung des Warensortiments eines Einzelhandelsmarktes aufgrund der Corona-Pandemie

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Anordnung, in einem Lebensmittelmarkt die Sortimentsflächen für Blumen, Spielwaren, Textilien, Schuhe und Koffer zu schließen, lässt sich nicht auf § 27 Abs. 1 11. BayIfSMV stützen.

Die Begrenzung des Warensortiments bezüglich Textil, Schuhe und Koffer, Spielwaren und Blumen findet auch in § 12 Abs. 1 11. BayIfSMV keine Grundlage.


VG Augsburg, 25.01.2021 - Az: Au 9 S 21.115


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant