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Erfolgreiche Klage auf Feststellung eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots hinsichtlich Irak

Ausländerrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot kommt es auf die an sich im Zielstaat vorhandenen und grundsätzlich zugänglichen Behandlungsmöglichkeiten dann nicht an, wenn diese - wegen der insbes. bei Vorliegen einer PTBS bzw. schwergradigen depressiven Episode - im Herkunftsland wegen zu erwartenden Retraumatisierung auf Grund der Konfrontation mit den Ursachen des Traumas für den Betroffenen nicht erfolgversprechend sind.


VG Augsburg, 26.02.2024 - Az: Au 9 K 23.31087


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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