Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.977 Anfragen

Betriebsschließung eines Sonnenstudios wegen der Corona-Pandemie

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

§ 32 Sätze 1, 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG sind verfassungskonform und genügten auch im November 2020 noch dem Parlamentsvorbehalt.

Der Rückgriff auf die infektionsschutzrechtliche Generalklausel, der um der effizienten Gefahrenabwehr Willen in atypischen Situationen gerade auch intensive Grundrechtseingriffe und Grundrechtseingriff gegenüber einer Vielzahl von Personen rechtfertigt, wird erst unzulässig, wenn die Situation von einer atypischen zu einer typischen geworden ist und sich für die Maßnahme Standards entwickelt haben.

Die Schließung von Solarien als Teil eines Gesamtkonzepts zur Kontaktreduzierung in der Bevölkerung stellte sich Anfang November 2020 als notwendige Schutzmaßnahme dar.


OVG Bremen, 23.03.2022 - Az: 1 D 349/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant