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Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten sowie 3G- und 2G-Zugangsbeschränkungen für geschlossene Räume

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Die auf § 32 Satz 1 und 2 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1, § 28a Abs. 10 Satz 3 IfSG i. V. m. § 28a Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 und 5 IfSG a. F. beruhenden Grundrechtseinschränkungen sind vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen kritischen Infrastruktur als Gemeinwohlbelang von überragender Bedeutung voraussichtlich gerechtfertigt.


OVG Thüringen, 30.03.2022 - Az: 3 EN 115/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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