Die sogenannte 3G-Regel steht für „geimpft, genesen oder getestet“. Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt muss in bestimmen Fällen entweder einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.
Die sogenannte 2G-Regel steht für „geimpft oder genesen“. Bei der 2G-Regel haben nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt.
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Die sogenannte 2G-Regel steht für „geimpft oder genesen“. Bei der 2G-Regel haben nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt.
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