Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.303 Anfragen

Rechtsschutzinteresse an der Fortgeltung des Genesenenstatus?

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat die Antragsgegnerin einem Antragsteller zugesichert, wie ein Genesener im Sinne von § 2 Abs. 6 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg die Ausnahmen von den Beschränkungen der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO in Anspruch nehmen zu können, besteht kein Rechtsschutzinteresse hinsichtlich der Erteilung eines Bescheides zur Fortgeltung des Genesenenstatus.

Will der Antragsteller die Fortgeltung des Genesenenstatus über den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg hinaus sicherstellen, ist er gehalten, sich insoweit an die jeweils für die Anwendung der Regelungen zur Eindämmung der Ausbreitung der Corona-Pandemie einschließlich § 2 Nr. 5 SchAusnahmV zuständigen Behörden vor Ort zu wenden.


OVG Hamburg, 01.03.2022 - Az: 5 Bs 33/22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.303 Beratungsanfragen

Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.

Verifizierter Mandant

Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant