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Förderungsfähige Fortbildungsmaßnahme an einer technischen Hochschule

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die von der Technischen Hochschule Deggendorf angebotene Fortbildungsmaßnahme mit dem Abschluss als „Zertifizierter Berufsbetreuer / Curator de jure“ ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AFBG förderfähig.

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Weiterbildungsmaßnahme dürfen zwar Kenntnisse vermittelt werden, die einer Hochschulausbildung vergleichbar sind, dadurch wird die Maßnahme aber noch nicht zu einer Hochschulausbildung.

Gegen die Annahme einer akademischen Ausstiegsfortbildung spricht, dass Träger der Fortbildung zwar eine Hochschule ist, diese jedoch in Kooperation mit einem außeruniversitären Bildungsträger ohne entsprechende förmliche Aufnahme in die Hochschule in Gestalt einer Immatrikulation als Studentin oder Student durchgeführt wird.


OVG Hamburg, 02.11.2021 - Az: 4 Bf 183/20.Z

ECLI:DE:OVGHH:2021:1102.4BF183.20.Z.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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