Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.176 Anfragen

Fluggastrechte: Corona Pandemie im März 2020 als nicht vermeidbare außergewöhnliche Umstände

Reiserecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Umstrukturierungen aufgrund der Corona Pandemie im März 2020, die zu Annullierungen von Flügen geführt haben, beruhen auf nicht vermeidbaren außergewöhnlichen Umständen gemäß Art 5 (3) der Fluggastrechteverordnung.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin macht aus abgetretenem Recht für zwei Passagiere eine Ausgleichszahlung à je 200,00 EUR gemäß Artikel 5, 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und Rates vom 11.2.2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung und großer Verspätung von Flügen (im weiteren als Fluggastrechteverordnung bezeichnet) geltend.

Die Passagiere hatten für den 14.03.2020 den Flug LX 2083 von Lissabon nach Zürich - der ordnungsgemäß durchgeführt wurde - und LX 1174 von Zürich nach Stuttgart gebucht. Da der letzte Teilflug annulliert wurde, mussten sie mit dem Zug nach Stuttgart reisen und kamen dort circa zweieinhalb Stunden verspätet an.

Grund für die Annullierung ist laut der Beklagten die Corona-Pandemie.

Das Amtsgericht Nürtingen hat der Klage stattgegeben, da die Beklagte ihrer Beweislast, dass die Annullierung aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt sei, nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sei. Hierzu wäre substantiierter Vortrag der Beklagten notwendig gewesen, welche Flüge man noch durchgeführt und welche Flüge man annulliert habe und wann die Umplanungen vorgenommen worden seien.

Hiergegen wendet sich die Beklagte mit ihrer Berufung.

Sie habe ausreichenden Vortrag dazu gehalten, dass die Annullierung aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt sei und dass ihr nicht zumutbar gewesen sei, den streitgegenständlichen Flug durchzuführen.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden