Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.966 Anfragen

Fluggastrechte: Corona Pandemie im März 2020 als nicht vermeidbare außergewöhnliche Umstände

Reiserecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Umstrukturierungen aufgrund der Corona Pandemie im März 2020, die zu Annullierungen von Flügen geführt haben, beruhen auf nicht vermeidbaren außergewöhnlichen Umständen gemäß Art 5 (3) der Fluggastrechteverordnung.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin macht aus abgetretenem Recht für zwei Passagiere eine Ausgleichszahlung à je 200,00 EUR gemäß Artikel 5, 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und Rates vom 11.2.2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung und großer Verspätung von Flügen (im weiteren als Fluggastrechteverordnung bezeichnet) geltend.

Die Passagiere hatten für den 14.03.2020 den Flug LX 2083 von Lissabon nach Zürich - der ordnungsgemäß durchgeführt wurde - und LX 1174 von Zürich nach Stuttgart gebucht. Da der letzte Teilflug annulliert wurde, mussten sie mit dem Zug nach Stuttgart reisen und kamen dort circa zweieinhalb Stunden verspätet an.

Grund für die Annullierung ist laut der Beklagten die Corona-Pandemie.

Das Amtsgericht Nürtingen hat der Klage stattgegeben, da die Beklagte ihrer Beweislast, dass die Annullierung aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt sei, nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sei. Hierzu wäre substantiierter Vortrag der Beklagten notwendig gewesen, welche Flüge man noch durchgeführt und welche Flüge man annulliert habe und wann die Umplanungen vorgenommen worden seien.

Hiergegen wendet sich die Beklagte mit ihrer Berufung.

Sie habe ausreichenden Vortrag dazu gehalten, dass die Annullierung aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt sei und dass ihr nicht zumutbar gewesen sei, den streitgegenständlichen Flug durchzuführen.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Stuttgart, 03.02.2022 - Az: 5 S 79/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg