Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.608 Anfragen

Reiserücktritt wegen Corona: Muss Stornogebühr gezahlt werden?

Corona-Virus Lesezeit: ca. 8 Minuten

Nach einem Rücktritt vom Reisevertrag durch den Reisenden vor Reisebeginn hat der Reiseveranstalter nach § 651 h Abs. 1 S. 1, 2 BGB den Reisepreis an den Reisenden zurückzuzahlen (§ 346 Abs. 1 BGB).

Der Reiseveranstalter kann jedoch grundsätzlich nach § 651 h Abs. 1 S. 3 BGB eine Entschädigungsleistung verlangen, mit der er aufrechnen kann.

Dieser Anspruch ist nur dann nach § 651 h Abs. 3 S. 1 BGB ausgeschlossen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (§ 651 h Abs. 3 S. 2 BGB).

Es ist zwar anerkannt, dass auch Naturkatastrophen und Krankheitsausbrüche unvermeidbare und außergewöhnlichen Umstände im Sinne des § 651 h BGB darstellen (können). Dies ergibt sich auch aus der vollharmonisierenden Pauschalreiserechtsrichtlinie bzw. dessen Erwägungsgrund 31, der gerade Krankheiten ausdrücklich benennt. Der Ausbruch der Corona-Pandemie führte ohne Zweifel im Jahr 2020 zu einer nahezu weltweiten Abschottung, zu Grenzschließungen und zu einer vollständigen Einstellung des internationalen Flugverkehrs.

Die Corona-Pandemie kann mithin einen unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstand im Sinne des § 651 h Abs. 3 BGB darstellen. Sie genügt aber allein nicht, um per se auch erhebliche Beeinträchtigungen der Durchführung der Pauschalreise oder der Beförderungen der Reisenden an den Bestimmungsort daraus abzuleiten.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Frankfurt/Main, 24.02.2022 - Az: 24 S 176/21

ECLI:DE:LGFFM:2022:0224.2.24S176.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.273 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant