Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.177 Anfragen

Keine Ausstellung einer Bescheinigung über den Status „vollständig geimpft“ bei einmaliger Impfung

Corona-Virus Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpften Antragsteller haben keinen Anspruch auf Feststellung, dass sie als vollständig geimpft im Sinne von § 2 Nr. 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) gelten und deswegen von den Verboten der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes befreit seien.

Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antrag sei bereits unzulässig. Das Gericht führte darüber hinaus zur Sache aus, dass zwar verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Regelungssystematik bestünden, derer sich der Bundesgesetz- und -verordnungsgeber zur Regelung des Status „vollständig geimpft“ in der SchAusnahmV bedient habe.

So sei fraglich, ob die Regelung des vollständigen Impfstatus eines formellen Gesetzes bedurft hätte. Verfassungsrechtlich problematisch sei daneben die Übertragung der Letztentscheidungsbefugnis über die Voraussetzungen des vollständigen Impfstatus auf das Paul-Ehrlich-Institut als Bundesoberbehörde.

Diese Bedenken könnten aber - selbst für den Fall, dass das Gericht § 2 Nr. 3 SchAusnhamV aufgrund einer unterstellten Verfassungswidrigkeit nicht anwende - nicht zur Feststellung des Status „vollständig geimpft“ bei den Antragstellern führen.

Denn die Nichtanwendung der Norm hätte zur Folge, dass das Gericht selbst entscheiden müsse, welche Anzahl von Impfungen erforderlich seien, um als vollständig geimpft zu gelten. Hierzu fehle es dem Gericht an der erforderlichen Fachkenntnis.

Die danach gebotene Folgenabwägung gehe zulasten der Antragsteller aus.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung an die Beteiligten Beschwerde beim OVG Schleswig-Holstein eingelegt werden.


VG Schleswig, 11.02.2022 - Az: 1 B 6/22

Quelle: PM des VG Schleswig


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern