Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.717 Anfragen

Corona-Pandemie: Unzulässiger einzelfallbezogener und unbestimmter Normenkontrollantrag

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Der Antrag im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO sowohl im Hauptsacheverfahren wie auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes muss hinreichend erkennen lassen, welche Norm für unwirksam erklärt bzw. außer Vollzug gesetzt werden soll.

Mit dem Antrag nach § 47 VwGO auf Unwirksamkeitserklärung bzw. Außervollzugsetzung einer abstrakt-generellen Norm kan grundsätzlich keine konkret-individuelle Einzelfallregelung erreicht werden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat keinen Erfolg. Es bereits unzulässig.

Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO wörtlich:

„die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO-) in Gestalt der Zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 23. Dezember 2021

wird insoweit vorläufig außer Vollzug gesetzt, als dass hiermit sinngemäß folgendes angeordnet bzw. das für das Schulwesen zuständige Ministerium ermächtigt wird,

- vom 03. bis 14. Januar 2022 den Präsenzunterricht an der für den Antragsteller zuständigen staatlichen Grundschule Hans-Christian Andersen in W... zu verbieten

hilfsweise hierzu:

die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO-) in Gestalt der Zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 23. Dezember 2021

wird insoweit vorläufig außer Vollzug gesetzt, als dass hiermit sinngemäß folgendes angeordnet wird bzw. das für das Schulwesen zuständige Ministerium ermächtigt wird,:

- am 03. und 04. Januar 2022 die für den Antragsteller zuständige staatliche Grundschule Hans-Christian Andersen in W... zu schließen und nicht einmal Distanzunterricht durchzuführen.

äußerst hilfsweise hierzu:

Es wird festgestellt,

dass die die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO-) in Gestalt der Zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 23. Dezember 2021

den Antragsgegner nicht ermächtigt, am 03. und 04. Januar 2022 die für den Antragsteller zuständige staatliche Grundschule Hans-Christian Andersen in W... zu schließen.“

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.717 Beratungsanfragen

klar, effizient und fair im Preis

Verifizierter Mandant

Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...

Antje , Karlsruhe