Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage vorgelegt:
Ist Art. 12 Abs. 4 der RL (EU) 2015/2302 im Falle eines Rücktritts des Kunden aus Anlass einer weltweiten Pandemie dahingehend auszulegen, dass der Reisende gegebenenfalls gezwungen ist, an Stelle der begehrten Auszahlung einen Gutschein und/oder eine Stundung zu akzeptieren?
Ist Art. 12 Abs. 4 der RL (EU) 2015/2302 im Falle eines Rücktritts des Kunden aus Anlass einer weltweiten Pandemie dahingehend auszulegen, dass der Reisende gegebenenfalls gezwungen ist, an Stelle der begehrten Auszahlung einen Gutschein und/oder eine Stundung zu akzeptieren?
LG München I, 13.10.2021 - Az: 13 S 7144/21
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