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Reiserücktritt während einer Pandemie: Muss ein Gutschein akzeptiert werden?

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage vorgelegt:

Ist Art. 12 Abs. 4 der RL (EU) 2015/2302 im Falle eines Rücktritts des Kunden aus Anlass einer weltweiten Pandemie dahingehend auszulegen, dass der Reisende gegebenenfalls gezwungen ist, an Stelle der begehrten Auszahlung einen Gutschein und/oder eine Stundung zu akzeptieren?


LG München I, 13.10.2021 - Az: 13 S 7144/21

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Andrea Leibfritz , Burladingen