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Verkehrsunfall: Ersatzpflicht auch für Schutzmaßnahmen gegen COVID-19

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten für eine Fahrzeugdesinfektion als Schutzmaßnahme gegen COVID-19 unterfallen den Grundsätzen des Werkstattrisikos und sind erstattungsfähig.

Eine solche ist in Zeiten der Corona-Pandemie im Zusammenhang mit der Reparatur eines Fahrzeugs zum Schutze der Mitarbeiter und der Kunden erforderlich. Es ist allgemein bekannt, dass COVID-19-Viren längere Zeit, je nach Oberfläche mehrere Stunden bis Tage, überlebensfähig sind.

Gerade in pandemischen Zeiten muss alles erdenklich Zumutbare und Mögliche getan werden, um eine Virusverbreitung einzudämmen und Schäden an Gesundheit und Leben zu verhindern.

Der Betrag von 138,60 Euro ist auch der Höhe nach nicht zu beanstanden, sondern für den anfallenden Material- und Arbeitseinsatz angemessen.


AG Neumünster, 19.08.2021 - Az: 36 C 531/21


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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