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Corona-Desinfizierungskosten bei Fahrzeugreparatur nach Verkehrsunfall

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Desinfektionskosten unterfallen den Grundsätzen des Werkstattrisikos und sind erforderlich, wenn das Fahrzeug während der Corona-Pandemie bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden ist und die Kosten für die Reparatur in dieser Zeit angefallen sind.

Die entsprechenden Maßnahmen dienen nicht nur dem Schutz des Mitarbeiters, sondern auch dem Schutz des Kunden und werden, unabhängig davon, ob die Desinfektion aus Infektionsschutzgründen tatsächlich erforderlich sind oder nicht, vom Kunden erwartet. Dieser kann in der heutigen Zeit erwarten, ein desinfiziertes Fahrzeug zu übernehmen.

Diese Maßnahmen drängen sich jedem verständig denkenden Durchschnittsbürger geradezu auf. Sie sind, gleich wessen Schutz sie dienen, durchzuführen und erforderlich.


AG Otterndorf, 10.05.2021 - Az: 2 C 51/21


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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