Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.044 Anfragen

Anordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Gerichtssaal rechtmäßig

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Amtsgericht Osnabrück verwarf den Einspruch eines Betroffenen gegen einen zuvor vom Landkreis Osnabrück erlassenen Bußgeldbescheid wegen einer Schulpflichtverletzung mit Urteil vom 04.03.2021 (Az: 254 Owi 8/21 - 208 Js 58764/20).

Der zuständige Richter hatte zuvor das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Hauptverhandlung für alle Beteiligten angeordnet, nachdem der Verteidiger beantragt hatte, unverhüllt verhandeln zu dürfen.

Nach der Anordnung des Vorsitzenden verließen der Betroffene und sein Verteidiger den Saal und erklärten, nicht an der Hauptverhandlung teilzunehmen.

Den auf die Einspruchsverwerfung folgenden Antrag des Verteidigers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verwarf das Amtsgericht als unzulässig.

Gegen diese Entscheidung richtete sich die sofortige Beschwerde des Betroffenen, welche das Amtsgericht dem Landgericht Osnabrück zur Entscheidung vorlegte.

Diese Beschwerde verwarf das Landgericht Osnabrück als unbegründet.

Die Anordnungsbefugnis des Vorsitzenden folgt demnach aus § 176 Abs. 1 GVG und umfasst auch Maßnahmen des Infektionsschutzes. Dem Betroffenen wäre die Teilnahme an der Hauptverhandlung unter Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes der Begründung des Landgerichts zufolge zumutbar gewesen.


LG Osnabrück, 05.05.2021 - Az: 3 Qs 18/21

Quelle: PM des AG Osnabrück

Rechtsberatung durch erfahrenen Anwalt

AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim